Lieferketten
Lieferketten-Sorgfaltpflichtengesetz (LksG)
Als RBH Logistics übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als RBH Logistics nach.
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Unternehmen und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.
Beschwerden können über das Beschwerdeverfahren des DB Konzerns eingereicht werden.
Weitere Informationen sind dort auch in der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren enthalten.